DIENSTLEISTUNGEN


Auswahl von Personen
Es dürfen nur Personen als Kranführer eingesetzt werden, die älter als 18 Jahre alt sind und den Bestimmungen entsprechen.

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    Unterweisung
Die Unterweisung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, wobei Inhalt und Dauer der Ausbildung von den zu steuernden Kranen und von den auszuführenden Arbeiten abhängen:
  • Führerhausgesteuerte Krane 5 - 10 Tage
  • Turmdrehkrane 10 - 15 Tage
  • Fahrzeugkrane 15 - 20 Tage
Beim Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Unterweisung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.
Bei einer außerbetrieblichen Unterweisung, ist zusätzlich eine Unerweisung an dem zu führenden Kran vorzunehmen, die bei veränderten Einsatzbedingungen zu wiederholen ist.
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    Prüfung und Befähigungsnachweis
Die erworbenen Kenntnisse sind durch eine Prüfung nachzuweisen.
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    Beauftragung
Die Berechtigung zum Führen eines Kranes setzt eine Beauftragung durch den Unternehmer voraus.
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