Die Unterweisung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, wobei Inhalt und Dauer der Ausbildung von den zu steuernden Kranen und von den auszuführenden Arbeiten abhängen:
- Führerhausgesteuerte Krane 5 - 10 Tage
- Turmdrehkrane 10 - 15 Tage
- Fahrzeugkrane 15 - 20 Tage
Beim Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Unterweisung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt. Bei einer außerbetrieblichen Unterweisung, ist zusätzlich eine Unerweisung an dem zu führenden Kran vorzunehmen, die bei veränderten Einsatzbedingungen zu wiederholen ist.
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